fragt sich halt wieviel sicherheit man benötigt...und diese sicherheit erlangst du halt ausschließlich durch einsendung an die zuständige kommission der r&a...selbstverständlich ist dein schläger nicht automatisch deshalb regelwidrig, weil du auf die konformitätserklärung verzichtest...aber ohne dieselbe läufst du im zweifelsfall gefahr, daß die konformität von dritter seite in frage gestellt wird...wenn es blöd kommt z.B. direkt vor oder im laufe eines turnieres
zwar enthalten anhang 2 zu den offiziellen r&a rules sowie weiterführend "a guide to the rules on clubs and balls" eine ganze reihe von erlaubten bzw. verbotenen merkmalen, doch heißt es in den rules unter punkt 1.a) dann doch recht unscharf "der schläger darf nicht in erheblicher weise von der herkömmlichen und üblichen form der machart abweichen". was denn unter "herkömmlich" oder "üblich" zu verstehen ist kann dir wiederum nur die r&a erklären - die spielleitung hat hier nämlich keine über die. o.g. hilfsmittel hinausreichende deutungsbefugnis. schließlich besagt anhang A zu "a guide to the rules on clubs and balls" ausdrücklich, daß ein strittiger schläger nach hinzuziehung der allgemeinen (o.g.) veröffentlichungen nur dann für ein turnier freigegeben werden darf, wenn sich die spielleitung absolut sicher ist, daß dieser regelkonform ist. ansonsten ist zwingend eine antwort/entscheidung der r&a abzuwarten. und bis eine solche positive entscheidung vorliegt, ist der spieler durch die spielleitung anzuweisen, den schläger nicht zu verwenden.
vor diesem hintergrund wird deutlich, daß eine konformität im zweifelsfalle so (durch den fitter/hersteller) oder aber so (durch die r&a) festgestellt werden muß, wenn der spieler sichergehen will, nicht plötlich ohne sein ausrüstungsteil auf dem platz zu stehen
Geändert von Fore66 (08.10.09 um 10:50 Uhr)
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