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Alt 09.10.09, 12:36
MarkusK MarkusK ist offline
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Mal wieder viel Diskussion mit wenig Fakten dahinter.

1) Kein Schläer muss von der R&A explizit zugelassen sein.
Es bleibt dem Hersteller überlassen, ob er sein Material zur (kostenpflichtigen) Untersuchung einschickt. Es heißt lediglich, 'er sollte', aber nicht 'er muß'.
Tut er es nicht, läuft er allerdings Gefahr, dass u.U. der Schläger für nicht regelkonform erklärt wird, was dann natürlich u.U. verheerende finanzielle Folgen hat.
Zitat:
A manufacturer should submit to The R&A a sample of a club to be
manufactured for a ruling as to whether the club conforms with the
Rules. The sample becomes the property of The R&A for reference
purposes. If a manufacturer fails to submit a sample, or, having
submitted a sample, fails to await a ruling before manufacturing and/or
marketing the club, the manufacturer assumes the risk of a ruling that
the club does not conform to the Rules.
2) Das verwendete Material muss den Vorgaben des R&A entsprechen.
Diese können hier (Anhang II zu den Regeln) nachgelesen werden:
http://shop.randa.org/shop/productfi...&I Singles.pdf

Da ist alles ganz genau geregelt, es gibt auch jede Menge Zeichnungen mit Bemaßungen, Erklärungen, usw.
Am einfachsten wäre es sicherlich, den Putter zu nehmen und mal gegen alle dort aufgeführten Kriterien abzuprüfen.
Ales andere ist Kaffeesatzleserei und nicht zielführend.

Geändert von MarkusK (09.10.09 um 12:38 Uhr)
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