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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.10, 11:02
Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Neumarkt i.d. Oberpfalz
Beiträge: 11
Standard Golfgebühren als Betriebsausgaben?

Hallo liebe Mitsteuerzahler,

manchmal hat Golf für uns als Marken-Beratungsfirma auch einen beruflichen Bezug. Wir könnten das natürlich ausbauen, in dem man sich vor Ort im Club mehr engagiert usw. Mein Geschäfts- und Golfpartner und ich, ja wir 2 spielen nur ein paar Runden im Jahr, vielleicht 10, wenn's top läuft (also in der Firma schlechter....) könnten es auch 20 werden. Ihr kennt alle die Problematik.

Wer hat denn schon mal die freundlichen Herrschaften von der Steuerprüfung da gehabt und Golf als Betriebsausgaben durchgesetzt?

Eigentlich habe ich als Wenigspieler kein Problem, wenn ich auf 10er Karte spiele, das hat sich über die Jahre bewährt. Aber ich würde tatsächlich gerne intensiver den Kontakt zu Kunden über Golftermine wahrnehmen, weil das eine besondere Qualität der Beziehung darstellt.

Im Grunde bleibt uns bisher nur die Lösung, dass man privat die Green fees zahlt und dass man die Bewirtung absetzen kann.

Na, wer traut sich ein paar Tipps zu posten?
Cheers, Karsten
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.10, 13:42
JX JX ist offline
Gold Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 431
Standard

Vergiss es.
Die Idee hatte ich auch schon.
Mein Steuerberater, der sonst ziemlich findig ist, hat das geprüft und für negativ befunden.
Früher muß das wohl mal gegangen sein.
Damals konnte man ja auch noch Schmiergelder absetzen .....
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.10, 15:45
Benutzerbild von derbasti007
Gold Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Ort: Bietigheim
Beiträge: 459
Standard

ja aber ein versuch ist es doch wert....mehr als das ganze ablehnen können die doch nicht?

also ich setz ganz frech alle mögliche an, auch hemdenreinigung etc. - bislang recht gut geklappt.
einfach nen beleg dazu und fertig - wenns nicht akzeptiert wird, wirds rausgenommen. also mich hat da jetzt noch keiner vom finanzamt wg steuermissbrauch oder hinterziehung belangen wollen

wenn man selbständig ist, sind das ja aufwendungen, die belegbar sind, wie ein geschäftsessen etc.... das ist ja auch absetzbar.
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