Golfianer.de  

Zurück   Golfforum > Ausrüstung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 20.03.10, 10:38
Mitglied
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 44
Standard Guthaben auf der Ballkarte-Frage an die Juristen

Guten Morgen, ich habe folgende Fragen an die golfspielenden Juristen unter uns.
Bei uns im Club gibt es an der Driving Range einen Ballautomaten. Um dort Bälle ziehen zu können muss im Büro eine Ballkarte erstellt und diese mit einem Guthaben geladen werden.

Meine Fragen sind wie folgt:
Wem gehört dieses Guthaben? Bleibt es meins, bis es durch mich oder andere aufgebraucht wurde?
Kann man das Guthaben zweckbinden, also nur zur Ballentnahme einschränken?
Kann man mir z.B. verwähren, mit diesem Guthaben im Shop gekaufte Ware zu bezahlen oder gar gebuchte Kurse? Der Umsatz bliebe ja in jedem Fall im Club.
Wenn ich z.B. den Verein verlassen wollte, müsste man mir das Guthaben auszahlen oder würde es verfallen, wenn es nicht in Anspruch genommen worden wäre?

Diese Fragen kam während eine Diskussion im Club auf und wurde dort sehr kontrovers diskutiert. Leider war kein Jurist anwesend, der diese Fragen hätte eindeutig beantworten können. Vielleicht hilft ja hier jemand mit sachkundiger Information - mit entspechendem Quellenhinweis.

Danke und Gruß, Biker
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 20.03.10, 13:48
Silber Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 139
Standard

Hallo bikerxxl,

sehr interessante Frage, vielleicht melden sich noch die Juristen hier .
Aber bevor der Fall zum Bundesgerichtshof geht, würde ich es erst mal mit einer Übertragung probieren.
Bei uns gibt es z.B. Ballchips, die man bei Bedarf weiter geben kann, wenn sie nicht mehr aufgebraucht werden können.

lg Kiesheimer
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 20.03.10, 15:00
Gold Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Köln
Beiträge: 391
Standard

also mein jura wissen ist wirklich nich groß... aber aus dem bauch raus müsste man wissen ob es dazu agb´s gibt worin solche informationen enthalten sind... wenn du die karte spezifisch für den ballautomaten gebucht hast und dies dir im moment des buchens klar war kann der club dies auch auf den ballautomaten beschränken. die karte bleibt im besitz des club´s und dieser kann sich verweigern dir dieses auch wieder auszubezahlen.

aber wie gesagt es müssten agb´s geben
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 20.03.10, 21:28
Gold Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 276
Standard

so eine karte hab ich auch.
zur 1. frage
guthaben sollte schon dir gehören, du bezahlst ja den betrag den du drauf laden lässt.
2.
bei uns gibts auch noch token für den ballautomaten oder eben die karte.
mit der karte ist es halt einfacher wenn z.b abends das sekretariat schon geschlossen ist.
man muss ja ständig diese token auf vorrat kaufen.
ob jetzt ein gastspieler seine karte bei uns verwenden kann weis ich nicht, der soll ja dann lieber die token kaufen.
3.
denk ehr nicht, siehe 2.

wies beim vereinswechsel aussieht weis ich nicht.
Mit Zitat antworten
Antwort
Neue Einträge im Blog:
Driver Letzter Blogeintrag: 18.12.11 Von: heinrikl

DVD Filme auf iPad Letzter Blogeintrag: 17.12.11 Von: ding2chanlin

Driver Taylor Made R9 Letzter Blogeintrag: 13.12.11 Von: heinrikl

Leisurebreaks Letzter Blogeintrag: 17.11.11 Von: blattfederer

Schäfte wie Nippon NS Pro 950 Letzter Blogeintrag: 10.11.11 Von: golfer10000


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are An
Pingbacks are An
Refbacks are An



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.2.0
-