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hab jetzt noch n bisschen geforscht und das hier gefunden, für den fall dass es noch jemand anderen interessiert:
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen. |
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Hi,
ich habe mir gerade eine komplette nicht-Marken-Golfausstattung in den Staaten geordert. Kaufpreis 470 USD, Totalkosten etwas weniger als 450 EUR, inkl. ca. 80 $ Versand, 77 EUR EUSt. Zoll und 10,50 EUR Zollbrokerpauschale von UPS. Die Bestellung wurde Mittwochs abends besprochen, Donnerstag abends waren die Schläger fertig gebaut und Freitag abend in Köln angekommen. Dort lagen Sie dann bis Montag früh beim Zoll zur Abfertigung - 15.00 Uhr waren sie dann bei mir - alles schön, schnell und schmerzfrei. Vorher hatte ich etliche (seit 10 Jahren) positive Kritiken überall im Netz gefunden zu diesem Lieferanten, so dass mein Vertrauen schon berechtigt war. Ich würds wieder tun. Allerdings sollte man bei Markenschlägern genau rechnen. Für einen kleinen Preisvorteil würde ich den Aufwand (und ein gewisses Risiko) nicht in Kauf nehmen. Gruß Rolf |
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