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  #31 (permalink)  
Alt 06.10.09, 23:31
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...hat mit dem Thema ja inzwischen nicht mehr viel zu tun.

Ach und jeder der ein Eisen 5 170m schlägt sollte wissen
dass dieser Putter natürlich NICHT erlaubt ist.

Jeder Schläger muss vom Hersteller bei der R&A
auf "confirmation" geprüft und zugelassen werden.
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  #32 (permalink)  
Alt 08.10.09, 09:37
henry s.
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Cool

Komischerweise widersprichst du damit den Vorgaben der USGA.

Zitat:

USGA Announces Publication of a Conforming Driver List

A list of conforming driver heads will be published at http://www.usga.org/equipment/confor..._golf_club.asp on the United States Golf Association’s Web site beginning October 4, 2005. "To help Rules officials and golfers determine the conformance status of drivers, the USGA has published a list of non-conforming drivers on the USGA website since 1999," USGA Senior Technical Dick Rugge said. "Since then, the USGA has received numerous requests for the publication of a companion list identifying conforming drivers. If a driver does not appear on either of these lists, it is likely that it has not yet been submitted to the USGA for evaluation."

Additionally, an optional Condition of Competition will be added to the Rules to permit the use of this new list by committees in charge of competitions.

Details of the List

1. The list will cover only driving club heads. There are no plans at this time to create a conforming iron, putter or fairway club list.
- - -

Vielleicht ist es dir möglich, die Quelle für deine Aussage offen zu legen?
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  #33 (permalink)  
Alt 08.10.09, 10:05
Benutzerbild von Fore66
Silber Mitglied
 
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ich denke hier zieht regel 4 der r&a rules...zumindest könnte man bis auf widerruf davo nausgehen, daß besagter minigolfschläger nicht der r&a-kommission vorgelegt wurde...besser noch natürlich man fragt den hersteller
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  #34 (permalink)  
Alt 08.10.09, 11:12
henry s.
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Zitat:
Zitat von fast5 Beitrag anzeigen
Ach und jeder der ein Eisen 5 170m schlägt sollte wissen
dass dieser Putter natürlich NICHT erlaubt ist.

Jeder Schläger muss vom Hersteller bei der R&A
auf "confirmation" geprüft und zugelassen werden.
Ich wiederhole nocheinmal:

Warum sollte dieser Putter nicht erlaubt sein?

Wo steht, dass bei Schlägern (ausgenommen Drivern) eine Confirmation vorgeschrieben ist? In Regel 4 steht das Gegenteil. Hier beschreibt der R&A eine freiwillige Dienstleistung.


Als Denkanregung noch folgender Hinweis: Sämtliche Clubfitter dieser Welt bauen für Ihre Kunden Einzelanfertigungen. Niemand kommt auf die Idee, diese Schläger doppelt zu bauen und ein Exemplar dem R&A zu schicken.
Sind dann deiner Meinung nach, alle diese Einzelanfertigungen illegal?

Wird ein Markenschläger illegal, nur weil ich nachträglich den Liewinkel ändern lasse?
Wird ein Schläger illegal, weil ich den Schaft kürze?
Wird ein Schläger illegal, wenn ich Bleiband für Schwunggewichtsänderungen verwende?
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  #35 (permalink)  
Alt 08.10.09, 11:46
Benutzerbild von Fore66
Silber Mitglied
 
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fragt sich halt wieviel sicherheit man benötigt...und diese sicherheit erlangst du halt ausschließlich durch einsendung an die zuständige kommission der r&a...selbstverständlich ist dein schläger nicht automatisch deshalb regelwidrig, weil du auf die konformitätserklärung verzichtest...aber ohne dieselbe läufst du im zweifelsfall gefahr, daß die konformität von dritter seite in frage gestellt wird...wenn es blöd kommt z.B. direkt vor oder im laufe eines turnieres

zwar enthalten anhang 2 zu den offiziellen r&a rules sowie weiterführend "a guide to the rules on clubs and balls" eine ganze reihe von erlaubten bzw. verbotenen merkmalen, doch heißt es in den rules unter punkt 1.a) dann doch recht unscharf "der schläger darf nicht in erheblicher weise von der herkömmlichen und üblichen form der machart abweichen". was denn unter "herkömmlich" oder "üblich" zu verstehen ist kann dir wiederum nur die r&a erklären - die spielleitung hat hier nämlich keine über die. o.g. hilfsmittel hinausreichende deutungsbefugnis. schließlich besagt anhang A zu "a guide to the rules on clubs and balls" ausdrücklich, daß ein strittiger schläger nach hinzuziehung der allgemeinen (o.g.) veröffentlichungen nur dann für ein turnier freigegeben werden darf, wenn sich die spielleitung absolut sicher ist, daß dieser regelkonform ist. ansonsten ist zwingend eine antwort/entscheidung der r&a abzuwarten. und bis eine solche positive entscheidung vorliegt, ist der spieler durch die spielleitung anzuweisen, den schläger nicht zu verwenden.

vor diesem hintergrund wird deutlich, daß eine konformität im zweifelsfalle so (durch den fitter/hersteller) oder aber so (durch die r&a) festgestellt werden muß, wenn der spieler sichergehen will, nicht plötlich ohne sein ausrüstungsteil auf dem platz zu stehen

Geändert von Fore66 (08.10.09 um 11:50 Uhr)
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  #36 (permalink)  
Alt 08.10.09, 12:03
Benutzerbild von Saho
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Hallo,

mal eine verregnete Frage in die Runde.
ist denn schon mal jemand auf die Idee gekommen bei dem Regelausschuß der R&A oder des DGV nachzufragen?

Denke mal, dass die einem mit erhöhter Sicherheit doch darüber Auskunft geben können.

MfG

saho
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  #37 (permalink)  
Alt 08.10.09, 13:56
henry s.
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Warum sollte sich die Spielleitung nicht sicher sein?

Welches Merkmal dieses Schlägers scheint den Bestimmungen zu widersprechen?


P.S. Mir geht es nicht darum, ob die Verwendung dieses Schlägers sinnvoll ist, sondern nur um die Frage warum er illegal sein soll.
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  #38 (permalink)  
Alt 08.10.09, 14:05
Jay Walker
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Wie weit unterscheidet sich denn ein Minigolfputter von einem "normalen" Putter?
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  #39 (permalink)  
Alt 08.10.09, 15:56
Benutzerbild von Fore66
Silber Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Ort: Kolbermoor
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tja, meine ausführungen sind auch eher allgemeiner art als fallspezifisch - es geht tatsächlich weniger darum ob der schläger den bestimmungen tatsächlich widerspricht, als mehr darum ob e ihnen evtl. widersprechen könnte

...denn hand aufs herz: sollte ein wenig wohlmeinender mitspieler das teil reklamieren, so wage ich zu behaupten, daß die meisten spielleitungen mit der kurzfristigen und regelgerechten entscheidung überfordert sein dürften...es reicht eben nicht festzustellen daß der schläger den bestimmungen entsprechen könnte, sondern es muß gewißheit herrschen (daß ist in etwa so wie das problem mit dem anscheinenden ball im wasserhindernis)...wenn das ganze dann noch unter zeitdruck geschieht, dan gute nacht hinsichtlich der nerven des betroffenen spielers...
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  #40 (permalink)  
Alt 08.10.09, 22:40
Gold Mitglied
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 283
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Einen "illegalen" Putter zu bauen ist fast unmöglich. Gerade für diesen Schläger gelten viele Ausnahmeregeln die so gut wie alles erlauben.

Beispiele:

- Ein Putter darf mehr als eine Schlagfläche haben
- Ein Putter muß keinen runden Griff haben
- Ein Putter darf beliebig lang sein.


Mir ist völlig unklar welches Merkmal ein Minigolfschläger haben könnte damit er als Golf-Putter nicht mehr regelkonform wäre.
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