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  #11 (permalink)  
Alt 14.06.11, 10:46
RuHa
Guest
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von der96er Beitrag anzeigen
Und wer entscheidet hier eigentlich, was RICHTIGE Antworten sind ?
Zitat:
Zitat von der96er Beitrag anzeigen
RICHTIG
Ich hab' doch geschrieben: "Du nicht" !

Rudi
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  #12 (permalink)  
Alt 14.06.11, 11:03
Neu
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 5
Standard schwerwiegende störung des spielbetriebes

@RuHa: wenn du deine unnötigen spitzen weglässt und dich auf die golf-regelkunde konzentrierst, sind deine antworten für mich brauchbar.

meintest du unter "mein Verband" den DGV ?
gibt es einen link, wo man die von dir angeführte regel 8 (SCHWERWIEGENDE störung durch elektr. hilfsmittel) nachlesen kann ?

übrigens hat die spielleitung des landesweiten turniers (ich möchte weder das turnier an sich noch die sponsoren in misskredit bringen, sondern nur die exakten golfregeln erfahren) das team wo ein spieler 50 meter abseits des spielgeschehens für eine halbe minute telefonierte, disqualifiziert. wenn ich die regeln genau kennen würde, würde ich mich nicht an ein golfforum wenden.

in der turnier-ausschreibung steht unter anderem folgendes:
"Verstöße gegen die Golfregeln, gegen den Spirit of the game und gegen die Ausschreibung des XXXX 4 Ball Turnieres führen zur Disqualifikation desjenigen Teams, welches den Verstoß begangen hat. Ist dies im Zweifelsfall nicht nachvollziehbar, werden beide Teams vom Schiedsgericht vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts gibt es keine Einspruchsmöglichkeit."

betr. telefonierens steht also nichts explizit in der turnier-auschreibung, es gilt obige generalregel.

@der96er - bleib lieber beim fussball !
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  #13 (permalink)  
Alt 14.06.11, 21:21
Benutzerbild von exbritania
Golfianer
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Niederbayern
Beiträge: 1.881
Standard

Na da freu ich mich doch über diese Beiträge
Man lernt nie aus.

Grüße,

Wolfgang, der nach dem durchlesen dieses Fadens ein Meister Scharl braucht
@ der 96er,

denk an die deutsche Eiche
__________________
Lieber ein schöner Tag am Golfplatz - als ein schlechter Tag in der Arbeit
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  #14 (permalink)  
Alt 29.07.11, 15:02
Benutzerbild von Mr.Fore
Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Ort: Hamburch
Beiträge: 32
Standard

@Golfer1: Gibt es nun eine Auflösung, wie das Schiedsgericht entschieden hat?


Persönlich würde ich die Regel der Turnierausschreibung anwenden...

Zitat:
"Verstöße gegen die Golfregeln, gegen den Spirit of the game und gegen die Ausschreibung des XXXX 4 Ball Turnieres führen zur Disqualifikation desjenigen Teams, welches den Verstoß begangen hat. Ist dies im Zweifelsfall nicht nachvollziehbar, werden beide Teams vom Schiedsgericht vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts gibt es keine Einspruchsmöglichkeit."
Die einen haben telefoniert, die anderen deswegen geheult... Pech für beide (Sorry, wenn du in einem der beiden Teams warst)...

Man sollte bei solchen firmeninternen "Spaßturnieren" immer wissen, ob es Spaß machen soll oder der Verlierer einen hinterrücks wegen einer Kleinigkeit in Mißkredit bringen will... Ist doch ne schöne friedliche Sache, so ein Turnier. Das bringt die Mitarbeiter zusammen! Juhu!
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  #15 (permalink)  
Alt 29.07.11, 16:00
Bronze Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 98
Standard

Zitat:
Decision: 14-3/16
Titel: Benutzung elektronischer Geräte
Wie im Abschnitt "Etikette" angeführt, sollen Spieler sicherstellen, dass keine von ihnen auf den Platz mitgenommenen elektronischen Geräte andere Spieler ablenken.
Die Benutzung elektronischer Geräte, z.B. Mobiltelefon, Pocket-PC, Taschenrechner, Fernseher oder Radio, ist an sich noch kein Verstoß gegen Regel 14-3.

Nachfolgend Beispiele für die Benutzung eines elektronischen Gerätes während einer festgesetzten Runde, die keinen Verstoß gegen die Regeln darstellen:
- Benutzung des Geräts für nicht golfbezogene Zwecke (z. B. um zu Hause anzurufen); oder
- Benutzung des Geräts, um Informationen in der Art von Belehrung zu erhalten, die bereits vor der Runde des Spielers veröffentlicht wurden (z. B. Angaben in einem elektronischen "Entfernungs-Buch" oder Tipps zum Golfschwung usw.); oder
- Benutzung des Geräts, um Spielinformationen (aber nicht deren Interpretation und Weiterverarbeitung) über frühere Runden zu erhalten (Längen der Schläge von den Abschlägen, Schlaglängen unterschiedlicher Schläger usw.); oder
- Benutzung des Geräts, um Informationen zu erhalten, die sich auf das aktuelle Wettspiel beziehen (z. B. den Stand der Anzeigetafel oder den voraussichtlichen "Cut").


Die Benutzung elektronischer Geräte während einer festgesetzten Runde, die einen Verstoß gegen Regel 14-3 darstellen und die Strafe der Disqualifikation nach sich ziehen würden, zeigen folgende Beispiele:
- Benutzung des Geräts (z. B. Fernseher oder Radio), um eine Übertragung des Wettspiels zu sehen oder zu hören, das derzeit gespielt wird;
- Benutzung des Geräts, um Belehrung unter Verstoß gegen Regel 8-1 zu erteilen oder zu erbitten (z. B. einen Golflehrer anzurufen); oder
- Benutzung des Geräts, um Informationen von Belehrung der Art zu erhalten, die vor seiner Runde noch nicht verfügbar waren (z. B. eine Analyse über die Schläge während der Runde), oder
- Benutzung des Geräts zur Interpretation und Verarbeitung von Spielinformationen, die von der derzeitigen oder einer der früheren Runden erhalten wurde (z. B. Längen der Schläge von den Abschlägen, Schlaglängen unterschiedlicher Schläger usw.) oder zur Unterstützung bei der Berechnung der tatsächlichen Entfernung zwischen zwei Punkten (d.h. Entfernung unter Berücksichtigung von Gefälle, Windgeschwindigkeit und / oder -richtung, Temperatur oder anderer Umweltfaktoren). (Revidiert - 2010)
Das ist eine Decision - also eine Golfregel.
Davon darf die Ausschreibung nicht einfach abweichen.
Der Club kann zwar per Hausrecht alles mögliche verbieten, kann aber Verstöße gegen Verbote, die keine Grundlage in den Golfregeln haben, nicht mit Golfstrafen belegen.

Und bitte nicht wieder mit Argumenten kommen, wer denn das kontrollieren soll. Der ehrliche Golfer handelt nach den Regeln.

HD
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disqualifikation, telefonieren
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