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Hallo,
folgender Sachverhalt: Am Wochenende bei einem Spaßturnier hat eine Mitspielerin ihren verdreckten Ball (klebte ein Batzen Erde daran) auf dem Grün gereinigt. Das sie das darf ist klar, aber sie hat den Ball zu diesem Zweck kurz auf dem Grün mit dieser verdreckten Stelle über das Grün gewischt. Also nur ganz kurz, aber halt so das sie den Dreckbatzen abstreifen konnte. Selbstverständlich hat sie dies an einer Stelle gemacht, wo es niemanden gestört hat, also der Dreck dann nicht in irgendeiner Puttlinie lag. Nun hat ein anderer Mitspieler (der nicht ihr Zähler war) ihr nach dem sie das Grün verlassen haben, veranlasst das der Zähler ihr 2 Strafschläge aufgeschreibt, da sie den Ball auf dem Grün abgerieben hat. So nun meine Frage, weil man es später nicht eindeutig klären konnte: Das man das Grün nicht prüfen darf, durch Berührung und darüber streichen mit den Händen ist klar, aber darf man seinen Ball auf diese Weise dort auch nicht reinigen? Mal davon abgesehen, dass ich die Verteilung der zwei Strafschläge bei diesem Vergehen (wenn es denn eins sein sollte) bei einem Spaßturnier völlig überrissen finde , würde es mich einfach mal interessieren.Grüße Jacky |
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Moin,
also ich bin kein Regelexperte, aber soweit ich weiss ist dass tatsächlich ein Prüfen der Bodenbeschaffenheit, hätte Sie es am Vorgrün oder dahinter gemacht wär se schön ausm Schneider. Ist quasi so wie mit der Harke im Bunker die mitgenommen wird. Man sollte sie ja auch ein zwei cm vorm Bunkerboden reinfallen lassen. Aber bei ner privaten Runde so auf den Regelnrumzureiten find ich auch etwas krass... In Bayern sagt man da Dimpfischeisser dazu :-/ Klar soll ein reinigen nich auf/mit dem Grünbodem stattfinden, und Lerneffekt und so, aber man kanns auch übertreiben :-/ Is ja schliesslich kein Turnier. Cu |
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Danke erstmal für Deine Antwort.
![]() Ich fande die Entscheidung auch heftig. Ich habe auch gleich gedacht, als dieser Vorfall später besprochen wurde, das man dies eigentlich nicht darf, da man das Grün ja prüft. Am Abend im Clubhaus (war natürlich Thema) hat irgendwer wohl in seinem Handy nachgeschaut und meinte man dürfe es, aber halt den Ball nicht lange "rubbeln" sondern nur kurz darüber streifen. Ich weiß aber nicht woher diese Weisheit stammte, also Regelbucht etc. Na ja, ich denke auch entweder reinigt man den Ball mit seiner Hand oder reibt ihm ausserhalb des Grüns im Gras etwas ab. Grüße Jacky |
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Zitat:
Nach den erfolgten Schilderungen wäre diese außerhalb des Grüns nicht gestattet. Dennoch ist die geschilderte Situation aus der Perspektive der "Reklamierer" ein Armutszeugnis. Mit so einem "Flightpartner" würde ich nicht nochmal antreten - zumindest nicht freiwillig... Geändert von sLowHand (15.08.11 um 10:12 Uhr) |
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Doch, darf man, es ist aber nicht zu empfehlen. Nur, wenn das Reinigen in der Absicht erfolgte, die Grünoberfläche zu prüfen, gibt es zwei Strafschläge. Reinigt man den Ball "einfach so", ist es zulässig.
Man wird also fragen müssen, ob es die Absicht der Spielerin war, die Oberfläche zu prüfen oder nicht. Vgl. Decision 16-1d/5 zu Regel 16-1 Zitat:
Vgl. Decision 13-4/21 zu Regel 13-4 "Beschaffenheit prüfen" ist ohnehin nur ein Verhalten, das mit Absicht genau zu diesem Zweck ausgeführt wird. Deswegen darf man z.B. den Bunkerboden berühren, wenn man mehrere Schläger mitnimmt und diese ablegt. |
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Echt?! wow das war mir jetzt neu.
Danke Slow, ich hatte das bisher immer so gemacht, aber keiner hatte auch was dazu gesagt und ich dachte ok dann ists ja auch ok so :-( |
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Regel 21 http://www.golf.de/dgv/binarydata/Go...tand080211.pdf
und ggfs. ergänzend dazu individuelle Platzregeln (bei schlechtem Wetter und sehr starker Ballverschmutzung). Geändert von sLowHand (15.08.11 um 10:24 Uhr) |
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Achsoooo sLowHand,
jetzt versteh ich, nö ich meinte ja nich irgendwo zwischen Grün und Teebox den Ball aufheben und sauber machen, sondern den Ball vom Grün aufheben und ausserhalb des Grüns am Boden abrubbeln ![]() Oder ist auch das nich erlaubt? |
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