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Zitat:
![]() Der Finder ist ja dann ergo auch Eigentümer Deines Schlägers ![]() Grüße, Wolfgang, der lieber Golf spielt als "Wörter zu spalten", aber nicht umhinkommt sich über die Beiträge vom Levkowitz zu freuen
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Lieber ein schöner Tag am Golfplatz - als ein schlechter Tag in der Arbeit
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SW hab ich schon liegen lassen. Ist aber kein Problem, denn der Finder wird nicht Eigentümer. Denn aus den Umständen des Einzelfalles (meist: SW liegt zwischen Bunker und Green) lässt sich erkennen, dass der Eigentümer sein Eigentum wohl nicht aufgeben wollte. Anders wäre es evtl., wenn man das SW im See findet.
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Zitat:
![]() Zitat:
Servus, Bert |
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Man muß das Ganze doch einmal von der pragmatischen Seite sehen; unabhängig von der juristischen :
Hat es schon jemals einen Prozeß gegeben wegen eines Golfballes ? Golf ist ein so kostenintensiver Sport; wer fragt da nach dem Preis eines Golfballes ? Ebenso wie ich einen gefundenen Golfball selbstverständlich "einsacke", gebe ich einen verschlagenen eigenen Ball zum Finden und Behalten frei. Man sollte bestimmt beim Golfen (wie auch bei anderen Dingen) nicht "päpstlicher als der Papst" sein - und wen schert schon der eine oder die zwei Euro ? Diese Diskussion ist so überflüssig wie der Papst ! ![]() Odin |
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Zitat:
Und in der (juristischen) Theorie kann man eben über viele Dinge diskutieren, die in der Praxis so nie vorkommen. Deswegen können Studienabsolventen ja auch 80% des Stoffes gleich wieder vergessen, wenn es in die Praxis geht. Da kommt das eben nicht vor. Aber ein bisschen Interesse an solchen Fragen muss man schon mitbringen, wenn man sich durch das Studium durchkämpfen will. Ansonsten hält man das nicht aus. Dann wird auch die Frage nach so einem Ball interessant. Und die Unterschiede, wenn es um ein gefundenes SW oder ein Tee geht... . Tee kannste übrigens behalten...
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