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Gem. Definition besteht das Wochenende aus den Tagen Samstag und Sonntag, wobei der Samstag arbeitsrechtlich immer noch als Werktag gilt. Ein vorangehender Feiertag (wie z.B. d. 1. Mai) macht das Wochenende nur im Volksmund zum "langen Wochenende".
Noch ne´ Frage, lieber Henry? Du weißt, für unqualifizierte Bemerkungen habe ich immer ein offenes Ohr. Alekks |
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